Aktuelles aus unserem Unternehmen
Bundeskabinett beschließt Steuererleichterung für Photovoltaik
Das Bundeskabinett hat am 14. September den Entwurf eines Jahressteurgesetzes 2022 beschlossen. In diesem Zusammenhang sollen auch steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen abgebaut werden.
So müssen Einnahmen aus dem Betrieb kleiner Photovoltaikanlagen künftig nicht mehr versteuert werden. Für Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien liegt die Leistungsgrenze bei 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit.
Lohnsteuerhilfevereine sollen ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW betreiben, die der oben genannten Ertragsteuerbefreiung unterliegen. Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für Wohnungen und öffentliche Gebäude soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten. Da Photovoltaikanlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Die Maßnahmen sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
(Quelle: Photon)
Firmenübergabe und neue Internetseite
Im Dezember 2021 wurde die Bräunig Dächer GmbH von Jochen Bräunig an seinen Sohn Marc übergeben. Im Zuge dessen wurde im Frühjahr 2022 auch unsere Internetseite neu gestaltet. Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Seite und dem damit verbundenen Interesse an unserem Unternehmen. Künftig finden Sie in dieser Spalte Neuigkeiten rund um das Thema Dach und über unsere Dachdeckerei.